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Helfende aus Hessen: Erhalten steuerliche Erleichterungen

10.08.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/top/12855-hessen

Hessinnen und Hessen, die den betroffenen Menschen in den Hochwassergebieten helfen, dürfen mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Diese seien bereits auf den Weg gebracht worden, teilte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) mit. Dadurch solle die Solidarität gestärkt werden.

Für hessische Bürgerinnen und Bürger, die die Opfer der Hochwasserkatastrohe durch Hilfsaktionen, Spenden und ehrenamtliches Engagement unterstützen, habe Hessens Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Bund steuerliche Erleichterungen getroffen. Diese beträfen den Nachweis von Zuwendungen, Spendenaktionen durch gemeinnützige Körperschaften, aber auch Zuwendungen aus dem betrieblichen Bereich von Unternehmen, Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer, Arbeitslohnspenden, Überlassung von Wohnraum sowie Bereitstellung von Gerätschaften und Sachspenden.

Der Erlass Hessens zu den Steuererleichterungen ist auf den Seiten des hessischen Finanzministeriums als pdf-Datei abrufbar (hessen_-_erlass_hochwasser_juni_juli_2021.pdf).

Finanzministerium Hessen, PM vom 09.08.2021

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