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Grundsteuer: Baden-Württemberg hat modifiziertes Bodenwertmodell eingeführt
Am 04.11.2020 hat der baden-württembergische Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet.
Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Dem Landesfinanzministerium zufolge handelt es sich dabei um ein innovatives, einfaches, transparentes und bürokratiearmes Modell. Es löse die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greife für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 04.11.2020