EEG 2023: Erste Regelungen treten in Kraft
Steuerbescheid: (Folge-)Änderung nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart
Energiepreissteigerungen: Keine belastbaren Aussagen
Angesichts der unsicheren und volatilen Lage auf den Energiemärkten lässt sich eine Entwicklung der Endverbraucherpreise noch nicht abbilden. Daher würden sich auch keine belastbaren Aussagen über die Mehrbelastung durch die gestiegenen Gas-, Strom- und Kraftstoffkosten treffen lassen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2884) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1387), die sich nach der steuerlichen Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiekosten erkundigt hatte.
Unter Berufung auf Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft heißt es in der Antwort, dass die monatlichen Kosten für Strom eines Musterhaushalts mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zwischen 2021 und 2022 bisher von 93,80 auf 108,30 Euro gestiegen seien. Die monatlichen Kosten für Erdgas eines solchen Musterhaushaltes mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden seien zwischen 2021 und 2022 von 118 auf 229 Euro in Einfamilienhäusern gestiegen. In Mehrfamilienhäusern mit 13.333 Kilowattstunden Erdgasverbrauch seien die Kosten von 71 auf 147 Euro gestiegen.
Die Antwort enthält des Weiteren eine Übersicht über die von der Bundesregierung bisher auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Abmilderung der finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft. Mit zwei breit angelegte und sozial ausgewogenen Entlastungspaketen seien rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung auf den Weg gebracht worden. Ein weiteres, umfassendes Maßnahmenpaket soll Unternehmen unterstützen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen seien.
Bundestag, hib-Meldung 393/2022 vom 03.08.2022 (hib 393/2022)