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Energiepreispauschale: Muss versteuert werden
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro muss versteuert werden. Bei Arbeitnehmern ist dies bereits bei der Auszahlung geschehen, bei Rentnern meistens aber nicht. Daher müssen Senioren prüfen, ob der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wurde und sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz aufmerksam.
Arbeitnehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende und Rentner hätten im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Zu beachten sei, dass diese versteuert wird. Bei Arbeitnehmern sei das bereits mit der Auszahlung durch den Arbeitgeber passiert, so der BdSt. Vor allem Rentner müssten in ihrer Einkommensteuererklärung darauf achten, die erhaltene Pauschale anzugeben. Oft könne es sein, dass Rentner die Zahlung zweimal erhalten haben – einmal vom Arbeitgeber, einmal über die Rente. Deshalb sollten sie darauf achten, ob im Jahr 2022 der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird und sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Die Rentenversicherung werde die zusätzliche Zahlung dem Finanzamt mitteilen. In den Einkommensteuererklärungs-Vordrucken 2022 sei eine entsprechende Angabe vorgesehen.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 27.01.2023