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Elterngeld: AfD fordert Erstreckung auf Großeltern
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (BT-Drs.20/7199), den Empfängerkreis von Elterngeld auf Großeltern zu erweitern. Der Staat müsse eingreifen, um sicherzustellen, dass die Eltern die Geburt eines Kindes nicht als Hindernis für ihre Selbstverwirklichung oder als finanzielles Risiko betrachten, heißt es in dem Antrag.
Bedingung soll laut Antrag sein, dass der entsprechende Großelternteil nicht erwerbstätig ist. Des Weiteren sollen die sorgeberechtigten Elternteile, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nachgehen.
Weitere Voraussetzungen, die der AfD-Fraktion zufolge für die Zahlung des Elterngelds an Großeltern gelten sollen, sind, dass das Kind vom Elternteil im eigenen Haushalt erzogen wird und nur tagsüber vorübergehend bei dem Großelternteil bleibt. Ferner soll das Kind nicht in eine Kita oder andere Einrichtung der Tagespflege gehen. Die sorgeberechtigten Elternteile sollen sich schriftlich einverstanden damit erklären, dass der Großelternteil das Elterngeld erhält.
Die AfD begründet ihren Antrag unter anderem mit einer Skepsis gegen Kitas, da die Trennung von der Bezugsperson im späteren Leben zu erheblichen Bindungsproblemen führen könne und nennt als "abschreckendes Beispiel" die Praxis der DDR. Noch heute gebe es zahlreiche Menschen mit DDR-Vergangenheit, die "unter unzureichendem Selbstwertgefühl, Beziehungsproblemen und daraus resultierenden psychischen Erkrankungen" litten.
Deutscher Bundestag, PM vom 15.06.2023