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Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform: Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung

13.04.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/16493

Nachdem in Rheinland-Pfalz der Großteil der insgesamt rund 2,5 Millionen zu erwartenden Grundsteuererklärungen eingetroffen ist und bereits rund 907.000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein.

Aktuell wurden rund 94.000 Einsprüche in den Finanzämtern erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolge nicht, gibt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz bekannt.

Die Finanzämter bäten daher, von solchen Anforderungen abzusehen. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch) abgibt, erhalte, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung.

Abschließend teilt das LfSt mit, dass, wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend gewähren (so genannte Zweckmäßigkeitsruhe).

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 11.04.2023

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