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Einkommensteuererklärung 2022: Wie sich die Bearbeitungszeit reduzieren lässt

14.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/15259

Wer erreichen will, dass das Finanzamt seine Steuererklärung möglichst schnell bearbeitet, sollte seine Steuererklärung so früh wie möglich abgeben, rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Denn Finanzbeamte bearbeiteten Steuererklärungen nach Eingang, zumindest ab dem 1. März. Für das Jahr 2022 sei der früheste Termin, um die Einkommensteuererklärung für 2022 einzureichen, der 01.01.2023 gewesen.

Auch sollte man die Steuererklärung elektronisch per ELSTER an das Finanzamt übermitteln – denn diese Steuererklärungen würden bevorzugt behandelt. Eingänge auf Papier kämen später dran, so die VLH.

Weiter sollten alle Nachweise wie Quittungen und Belege griffbereit gehalten werden – so könne man schnell reagieren, falls das Finanzamt um bestimmte Nachweise bittet.

In der Regel könnten Steuerzahler allerdings erst ab Ende März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Denn zum Jahresbeginn müssten zuerst aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware der Finanzämter eingespeist werden. Außerdem warteten die Behörden auf Steuerdaten von Dritten wie Arbeitgebern oder Versicherungen. Diese hätten bis zum letzten Tag im Februar Zeit, alle benötigten Daten zu übermitteln.

Etwa acht Wochen müssten Steuerzahler nach Abgabe ihrer Steuererklärung auf den Steuerbescheid warten. Die schnellsten Finanzämter habe im Jahr 2022 das Bundesland Berlin gehabt: Sie brauchten laut VLH im Schnitt 45,8 Tage, um eine Einkommensteuererklärung zu bearbeiten.

Die meiste Zeit hätten die Finanzämter im Bundesland Bremen benötigt, mit durchschnittlich 82,1 Tagen von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid. Einzeln betrachtet siege das Finanzamt Olpe in Nordrhein-Westfalen: Dieses habe im Schnitt lediglich 23,6 Tage zur Bearbeitung einer Steuererklärung gebraucht.

Wartet ein Steuerzahler drei Monate auf seinen Steuerbescheid, könne er bei seinem zuständigen Finanzamt nachfragen, erläutert die VLH. Hat er seine Steuererklärung vor sechs Monaten eingereicht und noch keine Reaktion vom zuständigen Finanzamt erhalten, könne er die Bearbeitung seiner Steuererklärung anmahnen.

Allerdings hätten Finanzbeamte keine festgeschriebene Lieferfrist. Das bedeute, dass es für Finanzämter keinerlei Bearbeitungsfristen gibt. Anders sei das für die Steuerzahler – sie müssten die Abgabefrist für ihre Steuererklärung einhalten.

Die Steuererklärung 2022 müsse spätestens am 02.10.2023 beim zuständigen Finanzamt sein – das sei rund ein Monat weniger Zeit zur Abgabe als in 2022. Der Stichtag für die Steuererklärung 2021 sei der 31.10.2022 gewesen.

Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beraten lässt, hat laut VLH für die Steuererklärung 2022 deutlich mehr Zeit, nämlich bis zum 31.07.2024.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 13.02.2023

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