Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  E-Autos: Förderung sinkt zum 01.01.2024

E-Autos: Förderung sinkt zum 01.01.2024

22.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/21079

Wer vorhat, ein E-Auto anzuschaffen, sollte das noch bis 31.12.2023 tun. Hierzu rät die Lohnsteuerhilfe Bayern. Denn zum 01.01.2024 sinkt die Förderung.

Beim Kauf eines neuen E-Autos erhielten bislang viele einen Umweltbonus. Zum 01.09.2023 sei der Kreis der Förderberechtigten für den Umweltbonus auf Privatleute beschränkt worden. Zudem stünden zum 01.01.2024 Änderungen bei der Höhe und Bezugsgrundlage der Umweltprämie an, die Verbraucher schlechter stellen. Die maximale Umweltprämie für Neufahrzeuge werde von 6.750 auf 4.500 Euro reduziert. Weiterhin werde der maximale Nettolistenpreis im neuen Jahr von 65.000 Euro auf 45.000 Euro als Anspruchsgrundlage für die Prämie gesenkt, so die Lohnsteuerhilfe.

Wer damit liebäugelt, sich ein E-Auto anzuschaffen, sollte dies nicht nur noch in 2023 tun, sondern so schnell wie möglich. Dafür gibt die Lohnsteuerhilfe mehrere Argumente:

Seit wenigen Wochen gölten neue, stark eingeschränkte Förderrichtlinien. Nurmehr Privatpersonen sei die Umweltprämie vorbehalten. Vom Förder-Aus seien somit Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen betroffen. Auch gewerbliches Leasing oder Mitarbeiterleasing sei damit aus der Förderung gefallen. Bei privatem Leasing sei ein Antrag noch zulässig, sofern das Fahrzeug nicht gewerblich oder beruflich genutzt wird.

Bis Ende 2023 gebe es beim Kauf eines Neuwagens noch 4.500 Euro vom Staat und die Hälfte in Höhe von 2.250 Euro vom Hersteller dazu, wenn der Nettolistenpreis maximal 40.000 Euro beträgt. Gerechnet werde laut Bundeswirtschaftsamt (BAFA) mit dem Nettolistenpreis des jeweiligen Basismodells. Darüber hinaus gebe es bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro derzeit noch 3.000 Euro an staatlicher Prämie und 1.500 Euro vom Kfz-Hersteller. Da der Herstelleranteil vom Nettopreis sofort abgezogen wird, führe das gleichzeitig zu einer Einsparung bei der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf den Kaufpreis, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Hinzukomme, dass reine E-Autos bis Ende 2030 gänzlich von der Kfz-Steuer befreit sind und anschließend verglichen mit Verbrenner-Modellen nur hälftig besteuert werden.

Beim Leasing sei die Prämie nach der Laufzeit gestaffelt. Die volle Prämie von 4.500 Euro gebe es für Neuwagen-Verträge ab 24 Monaten, eine reduzierte Prämie von 2.250 Euro ab zwölf Monaten Laufzeit. Auch beim Kauf oder Leasing eines gebrauchten E-Fahrzeugs könne unter Umständen die Umweltprämie mitgenommen werden. Grundvoraussetzung ist laut Lohnsteuerhilfe aber, dass der Umweltbonus für das Fahrzeug von den Vorbesitzern noch nicht einkassiert wurde. Weiterhin müsse das E-Auto über einen gewerblichen Fahrzeughandel bezogen werden und dürfe nicht länger als ein Jahr zugelassen sein und eine maximale Fahrleistung von 15.000 Kilometer nicht überschreiten.

Gemäß der Neuregelung erhielten Fahrzeuge Euro ab 2024 ab einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro überhaupt keine Förderung mehr. Auch werde die aus Steuergeldern staatlich finanzierte Kaufprämie von 4.500 auf 3.000 Euro gesenkt. Somit reduziere sich auch die 50-Prozent-Zulage der Hersteller. Jedoch sagten einige Hersteller weiterhin von sich aus die volle oder eine höhere Herstellerprämie zu. Finanziell rentabler sei allerdings eine Liefergarantie, die die Neuzulassung noch in 2023 garantiert.

Angesichts der langen Lieferzeiten könnte es nämlich passieren, dass ein in diesem Jahr gekauftes Auto erst 2024 ausgeliefert wird, warnt die Lohnsteuerhilfe. Das wirke sich dann negativ auf die Förderung aus. Denn der Antrag auf die Umweltprämie könne erst nach der Zulassung des Kfz gestellt werden. Es gölten dann die jeweils gültigen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Einen Vertrauensschutz mit Berufung auf den Kaufzeitpunkt gebe es nicht. Konkret bedeute das, dass aufgrund der Lieferzeiten für ein in 2023 bestelltes E-Auto die Fördersumme von 6.750 Euro auf 4.500 Euro sinken könne.

Weiterhin bestehe die Gefahr, dass der Fördertopf 2024 ausgeschöpft ist. Ist er leer, gebe es nach derzeitigem Stand keine Prämie mehr. 2023 seien ursprünglich 2,1 Milliarden Euro im Fördertopf gewesen, die dann auf 2,5 Milliarden aufgestockt worden seien. Für 2024 habe Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nur noch 1,3 Milliarden an Fördermitteln vorgesehen. Da die Umweltprämie nach dem "Windhund-Verfahren" zugeteilt wird, lohne sich Schnelligkeit auch in dieser Hinsicht. Der Antrag könne ausschließlich online beim BAFA von Fahrzeughaltern oder Leasingnehmern gestellt werden.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 21.11.2023

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland