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DStV-Rechts- und Berufsrechtsausschuss fordert: Steuerberater vom Regelungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ausnehmen
In Berlin hat sich der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) zu seiner Frühjahrssitzung getroffen. Einen Schwerpunkt seiner Beratungen bildete unter anderem das aktuelle Verfahren für ein Gesetz zum Hinweisgeberschutz.
Diskutiert wurden laut DStV außerdem aktuelle Fragestellungen zum neuen Recht der Berufsausübungsgesellschaften etwa im Bereich der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie mit Blick auf die Anforderungen an Mitgliedschaften bei mehreren Berufskammern. Aus Sicht des Berufsstands seien auch die Entwicklungen zum so genannten Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht zu beobachten, das derzeit einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werde. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Fragen einer möglichen Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Ziel müsse es sein, die Attraktivität des Steuerberaterberufs auch in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels für interessierte junge Menschen zu erhalten.
Mit Blick auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Hinweisgeberschutzes sei es aus Sicht der Ausschussmitglieder unverändert wichtig, nicht allein die Anwaltschaft, sondern auch die steuerberatenden und prüfenden Berufe aufgrund ihres gleichlautenden Berufsgeheimnisschutzes vom Regelungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes auszunehmen. Diese Forderung des Berufsstands habe der DStV richtigerweise auch in seiner Stellungnahme gegenüber dem Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates deutlich hervorgehoben. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundesrat die Zustimmung zu dem im Deutschen Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz nicht erteilt hatte.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 12.05.2023