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Doppelhaushalt 2020/2021

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 20.03.2020, Ralf Seibicke

Pressemitteilung 02-2020

Schönwetter-Haushalt wird bald Makulatur

 

Zum vorgesehenen heutigen Beschluss des Landtages zum Doppelhaushalt 2020/2021 weist der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. auf folgende Punkte hin:

Die Corona-Krise wird sich noch in diesem Jahr mit enormen Steuerausfällen und zusätzlichen Ausgaben im Landeshaushalt niederschlagen.

Der aktuell vorliegende Doppelhaushalt spiegelt diese Ausnahmesituation noch nicht wieder. Nach Auffassung unseres Landesverbandes ist das Land Sachsen-Anhalt für diese Notsituation in finanzieller Hinsicht leider schlechter gerüstet als die meisten anderen Bundesländer. Schon vor der Krise wurden ohne Notlage die Rücklagen fast vollständig geplündert und Kredite (Nord/LB) aufgenommen. Es wurde keine nachhaltige und vorausschauende Finanzpolitik betrieben.

Die Auswirkungen der Krise müssen für die betroffenen Menschen und die Wirtschaft durch Entlastungen und finanzielle Unterstützungen abgemildert werden. In dieser Notlage wird die Nutzung der Ausnahmeregelungen zur Schuldenbremse erforderlich sein.

Besonders misslich ist daher die Tatsache, dass im Doppelhaushalt neben begrüßenswerten Ansätzen und Beschlüssen - z.B. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und damit verbundene Entlastung der Bürger - vollkommen unzeitgemäße Ausgabenerhöhungen erfolgen sollen.

Der BdSt Sachsen-Anhalt erinnert in diesem Zusammenhang an den erst Ende Februar vom Landtag im Zusammenhang mit der Parlamentsreform gefassten Beschluss zum Gehaltsplus und zur erhöhten Altersversorgung von Abgeordneten mit Funktionszulagen. Laut der Beschlussempfehlung sollen die Aufwendungen für Abgeordnete im Haushaltsplan des Landtages nunmehr auf 17 Mio. Euro 2020 ansteigen. Dies sind  1,2 Mio. Euro mehr als im eingebrachten Haushaltsentwurf und 1,8 Mio. Euro mehr als 2019. Im Jahr 2021 soll der Ansatz sogar 18,2 Mio. Euro (Haushaltsplanentwurf 16,5 Mio. €) betragen.

Laut der vorliegenden Beschlussempfehlung sollen allein die zusätzlichen Entschädigungen für Abgeordnete mit besonderen Funktionen (sog. Funktionszulagen) dabei um rund 509.000 Euro in 2020 und rund 703 000 Euro in 2021 ansteigen. Gleichzeitig sinkt der Titel für die Fraktionskostenzuschüsse nur um 284.000 Euro in 2020 und 364.800 Euro in 2021.

Unser Landesverband ist über diese Instinktlosigkeit empört:

„Durch die Auswirkungen der Corona-Krise fürchten viele Selbständige um ihre Existenz, Arbeitnehmer fürchten den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Dass die Abgeordneten und Fraktionen, ausgerechnet in der jetzigen Situation, insbesondere an ihre Absicherung aus Steuergeldern gedacht haben, ist maßlos und überhaupt nicht akzeptabel.“

Der BdSt Sachsen-Anhalt fordert die Abgeordneten auf, die Beschlüsse zu den Funktionszulagen und zur erhöhten Altersversorgung im Abgeordnetengesetz kurzfristig zu korrigieren. Es darf nicht mal der Anschein erweckt werden, dass die Abgeordneten sich jetzt selbst besser stellen wollen, als die Vielzahl der von der Krise hart betroffenen Bürger.

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