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Diätenautomatismus abschaffen

Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. / Presseinformation 15.06.2020

Presseinfomation 10/2020

BdSt Thüringen fordert: Diätenautomatismus abschaffen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen spricht sich erneut gegen die Indexierung der Abgeordnetendiäten aus. Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Oehring positioniert sich klar zur ergangenen Landtagsinformation in Drucksache 7/934: „Der in der Verfassung des Freistaats verankerte Automatismus der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nach der Einkommens- und Preisentwicklung im Freistaat gehört abgeschafft. Unser Verband sieht die Zukunft des Abgeordnetenbezahlung in einem vollständigen Wechsel des Vergütungssystems, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde und durch den Thüringer BdSt grundsätzlich unterstützt wird.“

 

„Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen alle mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem muss die vollständig steuerfinanzierte Altersversorgung abgeschafft werden. Stattdessen ist ein System mit privater Vorsorge durch Eigenbeiträge der Abgeordneten einzuführen. Die Präferenz sollte hierbei möglichst bei der Integration der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversorgung liegen, einschließlich der dort geltenden Regelaltersgrenzen“, erklärt der geschäftsführende Vorstand.

Nach der erfolgten Anpassung, die rückwirkend zum 1. Januar 2020 greift, erhöht sich die Grundentschädigung um 3,0 Prozent auf monatlich 5.976,95 Euro. Die monatlichen dreigeteilten Aufwandsentschädigungen steigen aufgrund der Preisentwicklung um 1,4 Prozent. Die allgemeinen Kosten betragen somit 1.347,30 Euro, die Mehraufwendungen am Sitz des Landtags 421,05 Euro und die Fahrten in Ausübung des Mandats betragen je nach Entfernung zum Landtag zwischen 252,63 Euro und 1.052,62 Euro.

Da die Altersentschädigung der Abgeordneten prozentual an die Grundentschädigung gekoppelt ist, steigt auch diese.

Ein Beispiel: Nominell mindestens sechs Jahre muss ein Abgeordneter dem Landtag angehört haben, um mit Erreichen der Regelaltersgrenze 26 Prozent der jeweiligen Grundentschädigung als monatliche Altersentschädigung zu erhalten. Das sind 1.555 Euro. Ein Durchschnittsverdiener Ost müsste dafür, auch eingedenk der bereits beschlossenen Rentenerhöhung zum 1. Juli des Jahres, über 46 Jahre arbeiten. Dieses Beispiel verdeutlicht den hohen Wert dieser Regelung für Abgeordnete.

„Die im Vorfeld der Erhöhung geäußerten Pläne einzelner Abgeordneter bzw. Fraktionen, die Erhöhung der Diäten zu Spenden, erachte ich als wenig hilfreich. Vielmehr sollte das Parlament als kurzfristigen Schritt die Verfassung ändern und die Indexierung für zwei Jahre aussetzen. So können auch die Abgeordneten einen Beitrag zum Landeshaushalt in den schwierigen Corona-Zeiten leisten“, so Oehring abschließend.

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