Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden: Änderung im Finanzausschuss beschlossen
Nach der Hochzeit: Wahl des Steuermodells steht an
Deutschland und Luxemburg: Einigung auf steuerliche Vereinfachungen für flexibles grenzüberscheitendes Arbeiten
Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 06.07.2023 in Berlin ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA trägt laut Bundesfinanzministerium (BMF) zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit bei. Für grenzüberschreitend Beschäftigte werde die Ausübung der Tätigkeit (insbesondere im Homeoffice) steuerlich vereinfacht.
Die Arbeitswelt verändere sich und das Arbeiten werde insgesamt flexibler, erläutert das BMF. Mobiles Arbeiten werde mehr und mehr zum Normalfall. Deutschland und Luxemburg hätten sich mit Blick auf die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten darauf verständigt, die bestehende Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte rechtssicher in das DBA zu implementieren und auf 34 Tage pro Kalenderjahr auszuweiten. Zudem solle eine vergleichbare Regelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen werden. Diese beiden Regelungen gelten laut Bundesfinanzministerium ab 2024.
Darüber hinaus würden die bestehenden Vereinbarungen zu Abfindungen und zu einem pauschalierten Aufteilungsmechanismus integriert. Letzteres sorge für eine vereinfachte Aufteilung der Vergütung, wenn das Besteuerungsrecht bei Beschäftigten im Bereich des Güter- und Personentransports aufgrund eines (mehrfachen) Grenzübertritts innerhalb eines Tages wechselt.
Das Änderungsprotokoll sehe weitere Verbesserungen vor, so das BMF. Um Steuerumgehungen mittels DBA entgegenzuwirken, würden die beiderseitigen Auswahlentscheidungen zum Multilateralen Instrument implementiert. Zudem würden Anpassungen im Hinblick auf Änderungen im deutschen Recht, konkret die Investmentsteuerreform, die in § 1a Körperschaftsteuergesetz eingeführte Optionsmöglichkeit sowie im Hinblick auf den Real Estate Investment Trust (REIT) vorgenommen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 06.07.2023