BdSt fordert neue Sparsamkeit in den öffentlichen Haushalten
Wohnnebenkosten-Vergleich: Hamburg gehört bei den Wohnnebenkosten (ohne die Grundsteuer) zu den günstigsten Landeshauptstädten
+++ Details zum steuerfreien Corona-Bonus veröffentlicht +++
Das Bundesfinanzministerium hat seine „FAQ“, die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Steuern erweitert. Jetzt werden dort auch Details zum sogenannten Corona-Bonus erklärt.
Zum Hintergrund: Arbeitgeber können ihre Angestellten mit einem steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro unterstützen. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Auf der Homepage des Ministeriums werden nun Einzelfragen dazu beantwortet. So wird dort u. a. erläutert, dass auch Minijobber den steuerfreien Zuschuss erhalten können. Zudem handelt es sich bei dem Bonus um einen Freibetrag. Das heißt konkret: Der Arbeitgeber kann auch einen höheren Bonus zahlen, der Teil in Höhe von 1.500 Euro bleibt dann trotzdem steuer- und sozialversicherungsfrei.
Hier geht es zu den „FAQ“ des Bundesfinanzministeriums: