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DBA Schweiz: Konsultationsvereinbarung für einheitliche Anwendung und Auslegung geschlossen

27.04.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/16828

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Konsultationsvereinbarung zu Artikel 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Schweiz) veröffentlicht.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.09.2020 (I R 60/17). Unter Berücksichtigung dieses Urteils soll die Konsultationsvereinbarung der einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens dienen.

Unter anderem wurde ein Einvernehmen darüber erzielt, Artikel 15 Absatz 4 des DBA auch auf Personen anzuwenden, die mit Einzelunterschrift oder Kollektivunterschrift ohne Bezeichnung ihrer Funktion im Schweizer Handelsregister eingetragen sind.

Die Konsultationsvereinbarung ist laut BMF auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das sie enthaltende Schreiben des BMF steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.04.2023, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10018 :001

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