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Bundeszentralamt für Steuern: Warnung vor Betrugs-E-Mails

20.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/15379

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt einmal mehr vor Betrügern, die in seinem Namen versuchen, per E-Mail an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen.

Laut BZSt versenden die Betrüger E-Mails mit Titeln wie "Benachrichtigung der Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)" im Namen des BZSt-Online-Portals und behaupten, dass das BZSt einen Bescheid unter beigefügte Links an den Betroffenen erlassen hat. Sie fügten falsche Informationen wie Kennungsnummern bei, um diese glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren beziehungsweise den Link in der E-Mail zu öffnen.

Sodann führt es aus, woran man Betrugs-E-Mails erkennen kann. So stelle das BZSt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief zu, niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn man einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt habe. Zahlungen seien ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen zudem immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters. Auch werde das BZSt niemals darum bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Erneut bekundet das BZSt sein starkes Interesse daran, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird. Es bittet daher, beim geringsten Verdacht Kontakt mit dem BZSt aufzunehmen und verdächtige E-Mails sowie gegebenenfalls weitere Informationen an das BZSt zu senden. Wichtig sei auch, seine Kontaktdaten anzugeben. Man erhalte dann eine Rückmeldung, wie man sich am besten verhalten soll.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 16.02.2023

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