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Blumenkauf: Umsatzsteuer nicht immer gleich hoch
Beim Kauf von Blumen sind nicht nur die Geschmäcker unterschiedlich, sondern auch die Steuersätze. Kauft man eine Schnittblume oder einen ganzen Blumen-Strauß, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Wählt man ein Kombi-Set aus Blumen mit Vase oder erwirbt eine Pflanze im Blumentopf, zahlt man den Regelsteuersatz von 19 Prozent. Hierauf hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) aus Anlass des Valentintages hingewiesen.
Günstiger werde es, wenn man die Blumen auf dem Blumenfeld eines Landwirts selbst pflückt – diese würden mit 9,5 Prozent versteuert. Und werde – zum Beispiel beim Trödler – eine gebrauchte Kunstblume gekauft, würden grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer fällig – aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Trödlers und dem Wiederverkaufswert.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 14.02.2022