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Bedrohung eines Regionalpolitikers: Über Strafbefehl erneut zu entscheiden

25.04.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/16757

Das Amtsgericht (AG) Lingen (Ems) muss erneut darüber befinden, ob wegen der gegenüber einem Regionalpolitiker getätigten Äußerung "sie werden alle brennen" ein Strafbefehl zu erlassen ist. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden. Das AG habe der streitigen Äußerung zu Unrecht den Charakter einer objektiv ernstzunehmenden Bedrohung abgesprochen.

Einem Regionalpolitiker aus dem Emsland gegenüber soll ein Anrufer am Ende eines Telefonats, in dem er sich zunächst über die aktuelle politische Lage beschwert haben soll, geäußert haben "Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und sie werden alle brennen".

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen Bedrohung mit einer Sanktion von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, den das AG mit der Begründung ablehnte, es fehle am hinreichenden Verdacht einer Straftat. Das Wort "Brennen" sei metaphorisch zu verstehen. Gemeint sei, dass die Politik mit Druck zu rechnen habe. Im Übrigen habe der Anrufer kein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt, auf dessen Eintritt er Einfluss habe oder zu haben vorgebe. Den Erlass des Strafbefehls lehnte das AG demnach aus rechtlichen Gründen ab. Gegen die Ablehnung legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein, über die nun das LG entschieden hat.

Es teilt die Rechtsauffassung des AG nicht. Der Erlass eines Strafbefehls scheide unter anderem nur dann aus, wenn aufgrund der Ermittlungen von vornherein feststehe, dass der überwiegend wahrscheinliche Tatvorgang nicht strafbar sei. Das AG habe zu Unrecht der streitigen Äußerung den Charakter einer objektiv ernstzunehmenden Bedrohung abgesprochen. Die in Aussicht gestellte Handlung brauche der Täter nicht wirklich zu planen und dazu auch nicht in der Lage zu sein. Ausreichend sei, wenn nach seiner Vorstellung bei dem Bedrohten, und zwar aus Sicht eines objektiven Betrachters, der Eindruck der Ernstlichkeit vermittelt werde.

Die vom Angeschuldigten getätigte Äußerung vermittele nicht nur dessen Unzufriedenheit mit der Politik, sondern sanktioniere diese mit seiner Erwartung, dass die politisch Handelnden persönlich von Unzufriedenen zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere die Drohung "sie werden alle brennen" habe aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur metaphorischen Charakter, sondern lasse in nicht unerheblichem Maße erwarten, dass vom Angeschuldigten zumindest unterstützte Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger die Quittung für eine aus Sicht des Angeschuldigten verfehlte Politik sein sollen. Insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen Bedrohungen von Politikern in den letzten Monaten vermittelten die Gesamtumstände durchaus den Eindruck der Ernstlichkeit der Äußerung, so das LG.

Das AG Lingen (Ems) müsse nun über den Antrag der Staatsanwaltschaft erneut entscheiden. Aufgrund seiner Entscheidungsfreiheit sei es dabei nicht an die Rechtsauffassung des LG Osnabrück gebunden. Es könne den Strafbefehl erlassen oder aber eine Hauptverhandlung anberaumen, um über den Sachverhalt durch Urteil zu entscheiden.

Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.04.2023, 18 Qs 13/23

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