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Angebliche Steuererstattungen: Erneut Warnung vor Betrug per SMS, Telefon und E-Mail

14.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13429

Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz rät vor dem Hintergrund aktueller Betrugsversuche, nicht auf Forderungen oder angebliche Steuererstattungen einzugehen.

Es seien vermehrt Anrufe, SMS oder auch E-Mails mit betrügerischen Absichten im Umlauf. Dabei würden Zahlungsaufforderungen oder angebliche Steuererstattungen im Namen der Steuerverwaltung oder des Finanzamts mitgeteilt. Teilweise handele es sich um Bandansagen mit folgendem Inhalt: "Hier ist Ihr Finanzamt. Wir haben Ihre Akte mit dem Aktenzeichen `xxx weitergeleitet… Für weitere Informationen bitte Taste…drücken. "

Es handele sich hier offensichtlich um den Versuch, sensible Daten zu erhalten, warnt das LfSt. Andere Betrugsversuche versendeten per SMS oder E-Mail Links. Diese sollten keinesfalls angeklickt werden, da sie Viren enthalten oder ebenfalls dazu dienen könnten, Daten auszuspähen.

Das LfSt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Finanzämter niemals Steuererstattungen oder Zahlungsaufforderungen per SMS, per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Solche Mitteilungen würden nur per Briefpost oder über den gesicherten Zugang über das elektronische Steuerportal "Mein ELSTER" versandt. Diese Mitteilungen enthielten jedoch selbst keine steuerlichen Informationen, sondern verwiesen auf den Posteingang im ELSTER-Portal, das eine vorherige Registrierung und persönlicher Authentifizierung erfordere.

Hätten Bürger bei Anfragen Zweifel, so sollte Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden, rät das LfSt abschließend.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 08.11.2022

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