BdSt-Nachrichten Niedersachsen und Bremen Januar/Februar 2020
Stille Reserven im betrieblichen Grundvermögen – Wie vermeide ich ihre Versteuerung? - Nr. 58
Altersvorsorge und Steuern - Nr. 29
In einer alternden Gesellschaft ist die Frage der Altersvorsorge zunehmend in den Fokus auch jün-gerer Menschen gerückt. Allein die gesetzliche Altersvorsorge wird künftig nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard im Alter abzusichern. Der Einzelne muss sich also in seiner Altersabsicherung breiter aufstellen. Wichtig für die Steuerzahler ist daher zu wissen, wie die drei Säulen der Altersabsicherung – die Basisversorgung, die (betriebliche) Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte – einkommensteuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden, und zwar sowohl in der Ansparphase als auch bei der späteren Auszahlung.
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