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49-Euro-Ticket: Kann bei beruflicher Nutzung Steuer mindern

17.05.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/17194

Wer das seit 01.05.2023 eingeführte Deutschlandticket beruflich nutzt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es noch andere Möglichkeiten, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) ausführt.

Für Arbeitnehmer, die das 49-Euro-Ticket aus eigener Tasche bezahlen und die Kosten dafür absetzen wollen, seien Kosten des Tickets – wie auch die Kosten der Bahncard – steuerlich absetzbar, wenn man die Fahrtkarte für berufliche Fahrten nutzt und das günstiger ist als die regulären Tickets. Amortisieren sich also mit dem 49-Euro-Ticket die regulären Fahrtkosten zu Arbeit, könne das Ticket zusätzlich auch für private Reisen genutzt und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings ist das laut VLH nicht immer ratsam. Denn in vielen Fällen lasse sich mit der Pendlerpauschale mehr rausholen. Daher sollte man die günstigere Variante für sich ausrechnen, rät die Lohnsteuerhilfe.

Wenn der Chef das 49-Euro-Ticket bezuschusst oder die Kosten sogar komplett übernimmt, könne er dies steuerfrei nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz als Jobticket tun, so die VLH weiter. Allerdings müsse die Kostenübernahme oder Bezuschussung des Deutschlandticket-Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Neben der Steuerfreiheit des 49-Euro-Tickets als Jobticket könne zusätzlich die 50-Euro-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge genutzt werden, so der VLH. Hinzu komme, dass sich der Ausgabepreis des Deutschlandticket-Jobtickets um fünf Prozent reduziere, wenn der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis an die Mitarbeiter gewährt. Das heiße, dass das Ticket dann nur noch maximal 34,30 Euro (49 Euro – 30 Prozent [25 Prozent + 5 Prozent]) = 34,30 Euro) koste.

Um eine doppelte Vergünstigung zu verhindern, rät die VLH dazu, die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale anzurechnen. Wer seine Fahrtkosten also in der Steuererklärung geltend machen wolle, dem ziehe das Finanzamt die Zuschüsse ab. Und falls der Arbeitgeber höhere Zuschüsse zahlt als Kosten angefallen sind, müssten diese als Einkommen versteuert werden. Daher sollte man ausrechnen, was man für das Deutschlandticket schlussendlich bezahlen muss und den Arbeitgeber bitten, nur diese Summe zusätzlich zum Lohn zu überweisen.

Das Deutschlandticket-Jobticket werde allein zum Zweck der Weitergabe an Mitarbeiter eines Arbeitgebers ausgegeben. Das heißt, dass das Angebot nur nutzbar ist, wenn der Arbeitgeber/in einen Deutschlandticket-Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Für die Buchung benötige man dann auch einen Firmencode seines Unternehmens.

Weiter weist die VLH darauf hin, dass, wer das 49-Euro-Ticket als Jobticket erhalten hat, damit auch private Fahrten unternehmen darf.

Eine Möglichkeit, Steuern mit dem Deutschlandticket zu sparen, sei zudem die Entgeltumwandlung. Hierbei nutze der Arbeitnehmer das 49-Euro-Ticket als Jobticket vom Arbeitgeber und lasse sich die Kosten durch eine Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Das umgewandelte Geld wandere dann steuerfrei in die private Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber müsse dafür das Ticket allerdings als Gehaltsumwandlung anbieten und dieses mit 25 Prozent pauschal versteuern – eine geringe freiwillige Mehrbelastung. Im Gegenzug verzichte der Arbeitnehmer zwar auf 49 Euro Bruttogehalt, spare dafür aber Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer und habe ein Jobticket.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 15.05.2023

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