Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Schwarzbuch 2024/2025 enthält sieben Beispiele aus Schleswig-Holstein
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)
Zunächst stellen wir vorweg, dass jegliche Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und die damit verbundene Verschiebung des Einkommensteuertarifes nach rechts kein Geschenk an die Steuerzahler sind, sondern eine zwingende verfassungsrechtlich gebotene Notwendigkeit. Insoweit ist aus unserer Sicht jegliche Diskussion um die Anhebung und Rechtsverschiebung unnötig und hält von wichtigeren Diskussionen ab.
Wir sind zudem der Auffassung, dass dieses Gesetz auch genutzt werden sollte, um den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, so wie es der Bundesfinanzhof bereits in seinem Urteil vom 30. Januar 2023 dargelegt hat. Auch nach Ansicht der Richter des Bundesfinanzhofes ist der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zumindest ab 2025 nicht mehr gerechtfertigt. Ein Abwarten auf die nunmehr feststehende mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts ist aus unserer Sicht ebenfalls unnötig. Auch hierzu im weiteren Verlauf der Stellungnahme mehr.
Wir betonen erneut, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden müssen. Dies bietet sich jährlich im Rahmen des „Jahressteuergesetzes“ an. Hier bleibt der aktuelle Gesetzentwurf erneut absolut hinter den Erwartungen zurück. Wir fügen in der Anlage 1 die aus unserer Sicht notwendigen Anpassungen von Pauschalen, Freibeträgen und Freigrenzen bei. Diese sind anhand der aktuellen Inflationswerte berechnet. Der Gesetzentwurf sollte auch für entsprechende Anpassungen der Pauschalen genutzt werden.
Kritisch betrachten wir weiterhin die Einführung von Anzeigepflichten bei innerstaatlichen Steuergestaltungen. Hier wird zum einen den Steuerzahlern und Steuerberatern Misstrauen entgegengebracht und zum anderen werden Fragen in der praktischen Anwendung offenbleiben. Uns bleibt unverständlich, warum man erneut die Einführung hier versucht, nachdem richtigerweise diese im Rahmen des Wachstumschancengesetzes im Frühjahr dieses Jahres gestrichen wurde. Dies ist erneut ein Misstrauensausdruck gegenüber den Steuerberatern und Steuerzahlern, der nicht gerechtfertigt ist. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass der Mehraufwand, der mit Anzeigepflichten entsteht, in keinem Verhältnis zu den möglichen Ergebnissen steht.