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Rheinland-Pfalz gewährt wieder illegale Sonderurlaube und Beförderungen

Presseinformation 15.02.2022

Landesrechnungshof deckt neue Missstände auf

Der Rechnungshof hat heute seinen Jahresbericht für das Land Rheinland-Pfalz vorgelegt. Darin werden u.a. rechtswidrige Langzeit-Sonderurlaube für Staatssekretäre und Beförderungen für beurlaubte Beamte in Diensten der Landtagsfraktionen kritisiert. Für den Steuerzahlerbund ist das ein Skandal. Immerhin haben Teile der Landesregierung bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie sich in Sachen Beförderungen und Sonderurlaube nicht an Recht und Gesetz halten. Wurde hier denn gar nichts gelernt?   

 

„Jahrelangen Urlaub nehmen und zwischendurch befördert werden – was in der freien Wirtschaft völlig absurd wäre, wurde Beamten der Landtagsverwaltung gegönnt, solange die Dauerurlauber für Landtagsfraktionen arbeiteten. Und das ohne ausreichende Begründung und fehlender Beurteilung, wie der Landesrechnungshof zurecht kritisiert. Selbst wenn die Sonderurlaube ohne Dienstbezüge gewährt wurden, zahlen sich die Beförderungen bei der Rückkehr in den Landesdienst und im Ruhestand aus. Das ist ein schwerer Schlag ins Gesicht aller Bediensteten, die sich tatsächlich im Landesdienst abrackern“, empört sich René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Es ist nicht das erste Mal, dass im Landesdienst rechtswidrig Sonderurlaube und Beförderungen vergeben wurden. Wie oft kann man in Rheinland-Pfalz für politische Günstlinge auf dieselbe Weise Recht und Gesetz brechen, ohne dass das als Vorsatz zu betrachten ist?“

Laut Rechnungshof wurde zudem Staatssekretären dreier Ministerien auf ihre Anträge hin Sonderurlaube ohne Dienstbezüge von 13 Monaten bis zu zehn Jahren oder gar unbefristet gewährt und die Urlaubszeiten auf die Ruhegehaltszeiten für die Versorgungsbezüge angerechnet – beides rechtswidrig. „Staatssekretäre sind wichtige politische Beamte, aber ein Staatssekretär im faktischen Dauerurlaub ist für die Bürger vollkommen überflüssig. Ein Rücktritt oder die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wäre hier die richtige Konsequenz“, erklärt Quante. „Wenn aber dazu noch die Urlaubszeit rechtswidrig auf die Ruhegehaltszeit angerechnet wird, so sind das teure skandalöse Missstände. In einem Fall sollen sich die Versorgungsbezüge im Vergleich zur Ruhestandsversetzung sogar um bis zu 49.000 Euro jährlich erhöhen! Offenbar hat die rheinland-pfälzische Landesregierung seit dem Pensionsskandal um Hofmann-Göttig nicht wirklich gelernt, dass Staatssekretäre keine Versorgungsstellen für Parteirecken sind.“

Der Steuerzahlerbund fordert von der Landesregierung und vom Landtag eine gründliche Aufarbeitung der Rechnungshof-Kritik. „Teile der Landesregierung haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie sich in Sachen Beförderungen und Sonderurlaube nicht an Recht und Gesetz halten. Es gab Rücktritte und das Geloben von Besserung. Doch wer den aktuellen Rechnungshof-Bericht liest, fragt sich, was hier überhaupt gelernt wurde“, kritisiert der BdSt-Geschäftsführer. „Es braucht eine saubere Aufarbeitung, aber auch das Benennen der verantwortlichen Entscheider und klare Konsequenzen. Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler für diese illegale Günstlingswirtschaft wieder die Brieftasche öffnen sollen.“     

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