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Ruhiger Acker in Nörvenich.
© Andrea Defeld/BdSt NRW

Lärmaktionsplan für Acker in Nörvenich

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Schwarzbuch 2024 NRW 09.10.2024, Andrea Defeld

Der Bau einer Ortsumgehung für Düren ist der Grund dafür, dass die Gemeinde Nörvenich erstmals einen Lärmaktionsplan aufstellen muss. Nur ein kleiner Teil dieser Ortsumgehung verläuft über ihr Gemeindegebiet. Links und rechts der neuen Straße liegen nur Felder. Menschen wohnen dort nicht, auch Schulen und Krankenhäuser sind nicht in der Nähe. Ein Fall fürs Schwarzbuch 2024/25:

Ziel eines Lärmaktionsplanes ist es, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Dazu wird in Zusammenarbeit mit der ֒entlichkeit ein Maßnahmenkatalog erstellt. Um diesen Lärmaktionsplan aufzustellen, seien Mitarbeiter der Gemeinde Nörvenich gut ein dreiviertel Jahr beschäftigt. Zudem müsste Personal, das sich eigentlich um den Bau von neuem Wohnraum und um dringend benötigte Unterkünfte für Geüchtete kümmert, teilweise für den Lärmaktionsplan abgezogen werden. Dafür würden nach Angaben der Gemeinde Kosten von immerhin gut 6.000 Euro entstehen. Alle fünf Jahre muss der Lärmaktionsplan überarbeitet werden. Der Bürgermeister Nörvenichs fragt sich, wie er seinen Bürgern vermitteln soll, dass er ein Stück Acker ohne Besiedelung mit einem Lärmaktionsplan vor Lärm schützen muss, während andere Gebiete in der Gemeinde mit großer Lärmbelastung nicht betrachtet werden. Nörvenich ist nämlich Heimat eines taktischen Luftwa’engeschwaders. Die Kamp´ugzeuge verursachen Lärm in erheblichem Maße. Doch der militärische Flugbetrieb sei von den Lärmschutzvorschriften ausgenommen, so die Gemeinde Nörvenich.

Um auf ihre besondere Situation hinzuweisen, wandte sich der Bürgermeister hilfesuchend an den Kreis Düren und das Umweltministerium NRW. Doch beide zeigen sich unnachgiebig. Für Nörvenich und andere Kommunen mit geringer Lärmbetro’enheit kann es keine Ausnahmeregelung geben, so der Kreis Düren. Das NRW-Umweltministerium verweist auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs von 2022. Demnach seien Lärmaktionspläne überall dort aufzustellen, wo Lärm kartiert ist, unabhängig von der Anzahl der betro’enen Menschen, Flächen oder Gebäude.

Der Bund der Steuerzahler meint: Knappe Personalressourcen werden für einen aufwändigen Lärmaktionsplan verschwendet, der an dieser Stelle niemandem nützt. Die zuständigen Politiker sollten sich dafür einsetzen, diese unsinnige Regelung der EU zu streichen.

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