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© BdSt NRW/Jens Ammann

Ideen zur Rettung der Stadtzentren, Teil 11

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 07.05.2024, Jens Ammann

Das hat sich Ralf Schumacher bestimmt anders vorgestellt: Gemeinsam mit einem Geschäftspartner kaufte der ehemalige Rennfahrer ein Grundstück samt nahezu leerstehendem Karstadt/Hertie-Gebäude, einem Parkhaus und einem verwahrlosten City-Center am Rand der Innenstadt von Eschweiler. Auf dem Grundstück wollten sie neu bauen. Doch seit Jahren vegetiert eine Brache vor sich hin.

Die Stadt Eschweiler ist ein wenig vage in ihren Aussagen, doch sie geht davon aus, dass die Investoren 2016 das fast 20.000 qm große Grundstück mit einem maroden Einkaufzentrum direkt neben dem Rathaus kauften. Es folgten:

  • 2017: Die Stadt erlaubt den Abbruch des Einkaufszentrums.
  • 2019: Abbruch beendet. Zehn Jahre zuvor hatte Hertie die Pforten dort geschlossen.
  • Mai 2019: Die Stadt erteilt einen Vorbescheid für den Neubau eines Einkaufszentrums.
  • 2020: Bauantrag für das „Rathaus Quartier Eschweiler“, ein Einkaufszentrum mit Wohnbebauung, wird gestellt. Die Obere Bauaufsicht der Städteregion Aachen jedoch verfügt die Rücknahme des Bauvorbescheides. Es folgen ein Gespräch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und  Gleichstellung und eine Anhörung vor dem Verwaltungsgericht.
  • Februar 2021: Bauantrag wird abgelehnt
  • September 2021: Vorbescheid wird zurückgenommen.
  • November 2021: Dieser Rücknahmebescheid wird wiederum zurückgenommen und anschließend neu erstellt. Fünf Jahre nach dem Kauf des Grundstücks und des City-Centers sieht man nur eingezäunte Brache mit dem Rathaus am Rand. Und die Investoren stehen quasi mit leeren Händen da. Inzwischen ist die TenBrinke Gruppe als Miteigentümer hinzugekommen.

Der abgelehnte Bauantrag der Investoren war in Eschweiler nicht unumstritten. Noch heute sind Nachbarschaftsklagen anhängig. 2022 wollte die Stadt es dann besser machen und lud im Juni des Jahres ein zu einer Bürgerinformationsveranstaltung. Bis Mitte Juli 2022 konnten sich Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligen. 2023 wurde der neue Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt, und im November 2023 beschloss der Rat den Bebauungsplan. Auch dieser Plan ist nicht unumstritten.

Gestritten wird vor Gericht aber noch mehr: „Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klagen des Investors auf Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage der  ursprünglichen, mittlerweile überholten Planung sowie gegen die Rücknahme des bezüglich dieser Planung seinerzeit erlassenen Bauvorbescheids vom 09.05.2019 in erster Instanz abgewiesen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“ Die Stadt erklärt: „Der Investor hat mitgeteilt, dass er die Klageverfahren nach Überholung der in dem streitgegenständlichen Bauvorbescheid vom 09.05.2019 zum Ausdruck kommenden Planung weiterführt, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.“ Ein Insider formuliert das anders: „… der Investor ist nicht hingegangen und hat eine unsinnige Planung  fortgesetzt um Schadensersatz zu formulieren, vielmehr hat er im Vertrauen auf einen Bauvorbescheid die Planung angepasst und fortgesetzt. Der  Schadensersatzanspruch resultiert daraus, dass die Planungen nachträglich als nicht genehmigungsfähig bewertet werden, obwohl die Genehmigung des Vorbescheides etwas anderes dokumentiert hat.“

Die Brache zieht keine Kunden an

Dennoch wollen alle Beteiligten weitermachen. Eine aktuelle Zeitplanung für die Umsetzung des Projektes hat die Stadt wohl nicht, sie verweist auf die vergangenen Abläufe. Ob sich die Rathausbediensteten so sehr am Anblick der eingezäunten Brache erfreuen, dass sie bei dem Schneckentempo keinen Zeitplan brauchen, bleibt
ihr Geheimnis. Für viele Bürger ist es jedenfalls eine Zumutung. Und für die Entwicklung der Innenstadt ein Hemmschuh, denn auch wenn das Grundstück eher am Rand liegt – Brache zieht keine Kunden an. Das fehlende Tempo ist umso unverständlicher, weil die Stadt selbst erkannt hat, dass nach der Schließung des City-
Centers der Leerstand in der Innenstadt um sich griff. Potenzielle Investoren für weitere Projekte werden das Tempo der Stadt im Blick haben und vielleicht auch ein anderes Verständnis von städtischer Eigenwerbung. Für das flutgebeutelte Eschweiler gibt es noch einen anderen Aspekt, der sich auf eine einfache Formel reduzieren
lässt: Kein Bau – keine Grundsteuer; kein Gewerbe – keine Gewerbesteuer. Einen solchen Verzicht gibt der städtische Haushalt nicht her.

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