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Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?
In Deutschland gibt es verschiedene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer. In NRW gilt das "Bundesmodell", so auch in Rheinland-Pfalz. Hier aber hat das Finanzgericht jetzt ein Urteil gesprochen, das die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells anzweifelt. Das hat Konsequenzen auch für NRW.
"Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat beeindruckend deutlich ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells geäußert", sagt Rik Steinheuer. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen mahnt: "Der Politik auch bei uns in Nordrhein-Westfalen muss spätestens jetzt klar sein, dass das Bundesmodell juristisch auf der Kippe steht." Umso ärgerlicher sei es, dass die gerichtliche Klärung erst jetzt Fahrt aufnehmen könne. "Die Finanzverwaltung hat sich für erste Einspruchsentscheidungen viel zu lange Zeit gelassen und so den Rechtsweg zu den Finanzgerichten blockiert" so Steinheuer. Dabei benötigten die Steuerzahler und auch die Kommunen schnellstmöglich Rechtssicherheit!
Das jetzige Urteil ist in jedem Fall ein Schuss vor den Bug für die Grundsteuerreform. Und die ist gerade mal ein paar Jahre alt. Noch einmal eine umfassende neue Reform zu erarbeiten, möglicherweise ebenso kompliziert und bürokratieaufwändig, kann in niemandens Interesse liegen. Dass die Städte und Gemeinden auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen sind, steht außer Frage. Dass die Einnahmen anders als aus der Grundsteuer beschafft werden können, wäre eine Idee wert.
=> Fakten und BdSt-Services zur Grundsteuer
=> Alles zur Grundsteuer in NRW
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