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Finanzamt Weihnachtsfrieden
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Top News 20.12.2024

Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit

Viele Bundesländer weisen ihre Finanzbeamten an, rund um die Weihnachtsfeiertage auf Maßnahmen zu verzichten, die für Steuerzahler besonders belastend sein könnten. Auch in diesem Jahr halten viele Bundesländer am sogenannten Weihnachtsfrieden fest. Das heißt, dort verzichten die Finanzämter in den kommenden Tagen beispielsweise auf die Androhung von Zwangsgeldern oder auf Vollstreckungen. Außerdem wird von Ankündigungen zu Außenprüfungen abgesehen. Ausnahmen werden allerdings bei dringenden Fällen gemacht – etwa dann, wenn nach der Weihnachtszeit eine Verjährung droht. 

Für Steuerbescheide und Mahnungen gibt es allerdings keinen Versandstopp. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Ebenso müssen bereits fällige Steuern während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.

Wo die Finanzämter mit den Steuerzahlern Nachsicht haben, zeigt nachfolgende Übersicht (Stand: 20.12.2024):

Baden-Württemberg: 23. Dezember 2024 – 31. Dezember 2024

Bayern: 20. Dezember 2024 - 1. Januar 2025

Brandenburg: 23. Dezember 2024 – 27. Dezember 2024

Hessen: 20. Dezember 2024 – 31. Dezember 2024

Mecklenburg-Vorpommern: 20. Dezember 2024 – 1. Januar 2025

Niedersachsen: 23. Dezember 2024 – 26. Dezember 2024

Nordrhein-Westfalen: 17. Dezember 2024 - 31. Dezember 2024

Saarland: 23. Dezember 2024 – 31. Dezember 2024

Sachsen: 23. Dezember 2024 – 2. Januar 2025

Sachsen-Anhalt: 20. Dezember 2024 – 31. Dezember 2024

Thüringen: 20. Dezember 2024 - 27. Dezember 2024

Rheinland-Pfalz: 23. Dezember 2024- 1. Januar 2025

Einige Bundesländer veröffentlichen ggf. auch in diesem Jahr noch Hinweise, die dann jeweils auf der Homepage des Landesfinanzministeriums abgerufen werden können.

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