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Reiner Holznagel BdSt-Präsident
© BdSt/Annette Koroll

Die Stiftungsfinanzierung – Ein Gesetzentwurf mit Lücken

Top News 10.11.2023

BdSt-Präsident kommentiert in der Fuldaer Zeitung / Heute Debatte im Bundestag

Was muss ein Stiftungsfinanzierungsgesetz können? Es muss Anspruch, Umfang, Verwendung und Kontrolle der Stiftungsfinanzierung exakt regeln und den parteinahen Stiftungen klare Offenlegungs- und Rechtfertigungspflichten auferlegen! Vor der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzentwurfs von Ampel und Union stellte dies der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, im folgenden Gastbeitrag für die Fuldaer Zeitung heraus.

Die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen bedarf einer „besonderen gesetzlichen Grundlage“! Dieses wegweisende Urteil hat das Bundesverfassungsgericht zu Jahresbeginn gefällt – damit haben die Karlsruher Richter einer langjährigen Forderung auch des Bundes der Steuerzahler Nachdruck verliehen. Klar definierte Rahmenbedingungen für die bisher intransparente Mittelvergabe würden die Legitimität der staatlichen Förderung definitiv erhöhen! Denn vor allem dann, wenn die Politik in eigener Sache in die Staatskasse greift, haben die Steuerzahler ein Recht auf umfassende Transparenz.

Gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion hatte die Ampel-Koalition nun diesem Urteil Folge geleistet und ein Stiftungsfinanzierungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Nach kritischer Lektüre dieses gemeinschaftlichen Entwurfs komme ich leider zu dem Schluss: Im Kern wird lediglich der Status quo zementiert! Mehr Transparenz in der Mittelvergabe wird keinesfalls hergestellt.

Und was ist der – teure – Status quo? Im Jahr 2023 erhalten die derzeit sechs geförderten parteinahen Stiftungen planmäßig rund 697 Millionen Euro. Davon entfallen allein auf die Auslandsarbeit ca. 426 Mio. Euro insgesamt. In den vergangenen zehn Jahren ist die Gesamtfördersumme um fast 50 Prozent gestiegen! Dieser steile Anstieg liegt im Wesentlichen daran, dass die gesetzliche Regelung für eine Obergrenze fehlt. Übrigens: Auch die Bundesländer bezuschussen die Landesbüros der parteinahen Stiftungen – wenn auch in deutlich geringerem Umfang. Immerhin sind dafür insgesamt mehr als 15 Millionen Euro in den Landeshaushalten 2023 eingeplant.

Dabei ist für den Steuerzahler bis heute nicht nachvollziehbar, wie die Höhe der Mittel überhaupt zustande kommt und wie sie im Einzelnen verwendet werden. Mit Blick auf die Herkunft dieser Gelder hatte die damalige „Weizsäcker-Kommission“ zur Parteienfinanzierung die Intransparenz der Vergabepraxis bereits 1993 bemängelt. Es ist schon erstaunlich, dass dieser offensichtliche Kritikpunkt auch nach 30 Jahren noch nicht ausgeräumt wurde – und auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keineswegs behoben wird!

Deshalb brauchen wir ein Stiftungsfinanzierungsgesetz, das seinem Namen gerecht wird! Es muss Anspruch, Umfang, Verwendung und Kontrolle der Stiftungsfinanzierung exakt regeln und den Stiftungen klare Offenlegungs- und Rechtfertigungspflichten in Form einer jährlich zu veröffentlichenden Bundestags-Drucksache auferlegen. Hier wird das Rad keinesfalls neu erfunden, denn genau das ist im Rahmen der Parteien- und Fraktionsfinanzierung schon längst bewährte Praxis!

Selbstverständlich ist politische Bildungsarbeit für eine funktionsfähige Demokratie elementar wichtig – dies sollte niemand in Abrede stellen. Insofern ist die Finanzierung parteinaher Stiftungen richtig und wichtig. Genauso selbstverständlich ist jedoch, dass die Steuerzahler einen Anspruch auf Sparsamkeit und Transparenz haben, besonders dann, wenn die Politik das Steuergeld in eigener Sache einsetzt. Unterm Strich sehe ich deshalb im Gesetzentwurf, der an diesem Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird, einen erheblichen Nachbesserungsbedarf!

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