Grunderwerbsteuererhöhung schadet Bremen!
BdSt NRW im Gespräch mit dem Städtetag
Bund der Steuerzahler warnt vor höherer Belastung durch Nahverkehrsabgabe
Mobilitätsgesetz wird am Mittwoch im Landtag beraten
Der baden-württembergische Landtag berät am Mittwoch den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesmobilitätsgesetz. In diesem ist unter anderem vorgesehen, dass Große Kreisstädte sowie Stadt- und Landreise zukünftig eine Abgabe erheben dürfen, mit der der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gefördert und eine Änderung des Mobilitätsverhaltens bewirkt werden soll. Im Gegenzug zur geleisteten Abgabe erhalten die Abgabepflichtigen dann ein Mobilitätsguthaben, das für den Erwerb von Zeitkarten des ÖPNV´s verwendet werden kann. Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf können alle volljährigen Einwohner von den in Frage kommenden Städten bzw. Kreisen, die sich für eine solche Abgabe aussprechen, als zahlungspflichtig bestimmt werden. Alternativ sollen auch alle Kraftfahrzeughalter vor Ort herangezogen werden können. Damit wären auch Betriebe betroffen, auf die Fahrzeuge zugelassen sind.
„Eine zusätzliche Abgabe würde die Belastung der Steuerzahler weiter in die Höhe treiben, dabei wäre vielmehr eine finanzielle Entlastung der Bürger vor dem Hintergrund der bereits jetzt viel zu hohen Abgabenlast angezeigt“, macht der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes, Eike Möller, deutlich. „Für viele Haushalte dürfte eine zusätzliche Abgabe ein spürbarer Nachteil sein, selbst wenn im Gegenzug ein Mobilitätsguthaben bereitgestellt wird. Denn wer zum Beispiel, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen, auf sein Auto angewiesen ist, kann mit einem Guthaben für den ÖPNV wenig anfangen. Auch eine Zusatzbelastung der Betriebe wäre ein falsches Signal“, so Möller weiter.
Kritikwürdig ist aus Sicht des BdSt hier zudem die Schaffung neuer Bürokratie in Folge der im Gesetzentwurf angedachten Regelungen. „Es dürfte ein enormer Aufwand für die Erhebung und Verwaltung der neuen Abgabe sowie der Kontrolle der vorgesehenen Sonderregelungen entstehen. Dabei hatte sich die Landesregierung doch eigentlich einen Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben. Zudem gilt es mögliche Doppelbelastungen zu vermeiden“, sagte Möller.
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollten sich Baden-Württembergs Kreise und Städte zurückhalten, wenn es um die Einführung einer Nahverkehrsabgabe geht. Noch besser wäre es, wenn die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags den Gesetzentwurf ablehnen würden.