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Steuerverschwendung? Die Fallrückschau!

Presseinformation 18.11.2019

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. informiert über seine Arbeit.  In den vergangenen Tagen erreichten uns verschiedene Anfragen mit dem Verdacht auf Verschwendung von Steuermitteln. Darunter diese ausgewählten Fälle, über die wir Ihnen heute berichten:

>>> Fall 1:

Party auf Kosten der Steuerzahler?
Die Airbeat One in Neustadt-Glewe feierte in diesem Jahr ihre Volljährigkeit. Zu seinem 18. Geburtstag ist das Elektronikmusikfestival so beliebt wie nie. 195.000 Musikfans zog es im Juli dieses Jahres nach Angaben der Veranstalter auf den Flughafen von Neustadt-Glewe. Ein Steuerzahler hinterfragte über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Kosten, die durch den umfangreichen viertägigen Polizeieinsatz vor Ort entstanden sind.

Kritikwürdig!
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. fordert:
Der Aufwand für den reinen Personaleinsatz der Polizei betrug 599.575,- EUR für 11.995 Einsatzstunden. Diese Kosten trägt der Steuerzahler. Im März bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Kostenbeteiligung von Veranstaltern kommerzieller Hochrisikoveranstaltungen prinzipiell möglich sei. Bei einer solchen Gebührenerhebung muss immer auch berücksichtigt werden, dass der Gebührenzahler zugleich auch Steuerzahler ist. Es muss also eine gute Begründung für eine Beteiligung vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht sagt in einer Pressemitteilung vom 29.3.2019 hierzu: „Diese liegt hier darin, dass die Polizei einen erheblichen Mehraufwand gerade aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung betreiben muss. Dieser zusätzliche Aufwand darf dem Veranstalter zugerechnet werden. Denn dieser ist für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung auf die zusätzliche Polizeipräsenz angewiesen. Der Veranstalter wird nicht etwa als Veranlasser einer Störung der öffentlichen Sicherheit in Anspruch genommen, sondern vielmehr als Nutznießer einer besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge.“ Ob die Air Beat One dieser „besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge“ bedarf, kann abschließend nur die zuständige Behörde entscheiden. Das Verwaltungskostengesetz M-V sieht bisher keine Beteiligung für Veranstaltungen dieser Art vor. Grundsätzlich besteht mit dem Urteil aus dem März nun Rechtsklarheit. Der Bund der Steuerzahler hat bereits im Frühling die Innenministerkonferenz aufgefordert, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen und eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, um einen Flickenteppich an Lösungen zu vermeiden.

>>> Fall 2

Zahlt „Vater Staat“ die Rechnung?
Eine Anfrage bezieht sich auf den Bau einer Straße in Babst im Landkreis Nordwestmecklenburg. Hier wurde vermutet, dass ein Kieswerk seiner Pflicht nicht nachkommt, eine Straße für Kiestransporter auf eigene Kosten zu errichten. Stattdessen, so der Verdacht, komme nun der Steuerzahler für die verkehrsmäßige Entlastung des Ortes auf.

Keine Verschwendung!
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat nachgeforscht:
In der Tat dauerte es von der Planung der Werksstraße bis zum ersten Spatenstich vor wenigen Tagen rund 10 Jahre. Als Grund dafür gibt das Verkehrsministerium Schwierigkeiten beim für den Bau der Straße notwendigen Grundstückserwerb durch die Heidelberger Sand und Kies GmbH an. Diese sind nun überwunden. Die Betriebsstraße wird zwischen den Kreisstraßen 39 und 40 über eine Länge von 1,7 Kilometern gebaut. Außerdem wird in Richtung Babst ein Lärm- und Sichtschutzwall errichtet. Die Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro werden durch das Unternehmen getragen. Mit Abschluss des Tagebaus werden Straße und Wall zurückgebaut.

>>> Fall 3

Teure Sanierung in Klütz?
Ebenfalls aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg erreichte uns eine weitere Anfrage. Die Klützer Amtsverwaltung soll energetisch saniert und barrierfrei umgebaut werden. Dafür werden etwa 1,5 Millionen Euro veranschlagt. 645.000 Euro kommen nach Angaben des Amtes aus der Städtebauförderung. Wäre es nicht, so die Vermutung von besorgten Steuerzahlern, günstiger einen neuen Funktionsbau im zentrumsnahen Gewerbegebiet zu errichten?

Keine Verschwendung!
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat recherchiert:
Energetische Sanierungen sind sinnvoll. Sie führen zu dauerhaften Einsparungen in den Unterhaltungskosten und tragen darüber hinaus zum Klimaschutz bei. Die veranschlagten Summen sind im Verhältnis zur Größe der Nutzfläche angemessen. Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel geht hier aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit Augenmaß vor.

>>> Fall 4

Ein halbe Million für 20 Meter?
In einer Anfrage ging es um die Versetzung des Petersdorfer Kranes im Rostocker Stadthafen. Vermutet wurde, dass eine Summe von 500.000 Euro eingesetzt wurde, um die maritime Sehenswürdigkeit um 20 Meter zu verschieben.

Keine Verschwendung!
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. stellt fest:
Der Standort des Kranes musste wegen einer Absackung gesperrt werden. Als Grund für die Absackung werden Schäden aus dem 2. Weltkrieg vermutet. Da Gefahr im Verzug besteht, muss der Petersdorfer Kran schnellstmöglich versetzt werden. Die genannte Summe von 500.000 Euro wird jedoch nicht für diesen Vorgang benötigt, sondern für ein, wegen eben dieser Schäden kurzfristig notwendig gewordenes Planungsverfahren. Dies wird benötigt um eine dauerhafte Sicherung und Instandsetzung der Kaianlage zu erreichen. Eine Fertigsstellung ist noch vor der Hansesail geplant.


V.i.S.d.P. Landesgeschäftsführerin Diana Behr

Ansprechpartnerin Presse:
Michaela Skott
freie Pressereferentin

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Am Markt 9
19055 Schwerin

Tel. : 03 85 - 55 74 290
Fax : 03 85 - 55 74 291
 

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