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Schuldenbremse in die Landesverfassung
Hohe Hürden für die Neuverschuldung im Ausnahmefall notwendig
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg zeigt Verständnis dafür, dass die Fraktionen von Grünen und CDU im Landtag eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern und somit von der grundgesetzlichen Regelung abweichen wollen. Er fordert aber hohe Hürden für die Inanspruchnahme der im Ausnahmefall erlaubten Neuverschuldung.
Es ist nachvollziehbar, wenn für den Krisenfall die Möglichkeit geschaffen werden soll, Schulden aufzunehmen, um gewaltige Probleme zu lösen. Auch die Verschuldung im konjunkturellen Abschwung sieht die grundgesetzliche Schuldenbremse aus guten Gründen vor. Eine Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung hat den Vorteil, dass ihre Einhaltung in einem Normenkontrollverfahren durch den Verfassungsgerichtshof überprüft werden kann. Wichtig ist aber nach Auffassung des Steuerzahlerbundes, dass darüber hinaus Schranken eingebaut werden, damit nicht ein neues Schuldenmachen beginnt.
So plädiert der Verband dafür, dass der Katastrophenfall und die außergewöhnliche Notsituation, in dem eine Neuverschuldung erlaubt sein soll, vom Landtag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit festgestellt werden sollte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Regierungsmehrheit vorschnell eine Notsituation ausruft, um den vermeintlich leichten Weg der Neuverschuldung zu gehen.
Verbunden werden sollte die dann erlaubte Kreditaufnahme mit einem Tilgungsplan. Dieser sollte vorsehen, dass eine Rückführung der Notfallkredite in einem Tilgungsplan auf fünf Jahre verbindlich festzulegen ist.
Wichtig erscheint dem Bund der Steuerzahler auch, dass die Sondervermögen und Extrahaushalte des Landes mit unter die Regelung der Schuldenbremse fallen.
Stuttgart, 22.10.2019