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Diesen Schulden-Etat sollte Karlsruhe prüfen!

Top News / Presseinformation 27.01.2022

BdSt zur Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021

Den Zweiten Nachtragshaushalt 2021, den der Bundestag heute verabschiedet hat, hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) für verfassungsrechtlich höchst problematisch. Der Grund: Die zweckwidrige Umbuchung von klar definierten 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen zur Bekämpfung akuter Pandemiefolgen zugunsten klimapolitischer Ampel-Akzente in den kommenden Jahren hebelt die Grundsätze der Schuldenbremse aus! Dazu BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Auch gut gemeinte ökologische und politische Gründe dürfen Leitplanken, die das Verfassungsrecht der Politik setzt, nicht aushebeln! Deshalb ist es richtig, diesen Schulden-Etat von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe prüfen zu lassen.“ Hier hat die Union bereits eine Klage angestoßen.

Appell zum Haushaltsentwurf 2022: Schuldenbremse muss Bestand haben!

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP sieht umfangreiche Änderungen an der grundgesetzlichen Schuldenbremse vor – im Zuge des Nachtragshaushalts sind heute erste Änderungen beschlossen worden. Der BdSt klärt auf: Damit beginnt das Schleifen der Schuldenbremse mit dem Ziel, dass sich der Bund dauerhaft höher verschulden kann als bislang zulässig. Weitere Schritte werden folgen, fürchtet der Verband mit Blick auf den Haushaltsentwurf für 2022, den das Bundeskabinett im März beraten will. Deshalb appelliert Holznagel: „Anstatt die Schrauben an der Schuldenbremse zu lockern, brauchen wir eine straffe Haushaltspolitik, um wieder zu soliden Staatsfinanzen zurückzukehren. Die völlig überveranschlagten Kreditermächtigungen im Bundeshaushalt 2020 und 2021 verleiten die Politik zu Fehlentscheidungen, weshalb bei der Schuldenaufnahme realistischer kalkuliert werden muss! Statt kreativer Buchführung brauchen wir einen grundsoliden Konsolidierungsfahrplan für den Bundesetat.“

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