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Positive Effekte durch vereinfachte Steuererklärung

Presseinformation 18.07.2019

Wie das Finanzministerium heute meldete, nutzen immer mehr Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung. Beim Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.  freut man sich über diese Nachricht:

 "Gut, dass das Land diese Form der Steuererklärung ermöglicht. Das baut Barrieren auf der Seite der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab. Gleichzeitig werden Verwaltungsprozesse verschlankt, was ebenfalls wiederum den Steuerzahlern zugute kommt", erklärt Landesgeschäftsführerin Diana Behr.  Der Bund der Steuerzahlerzahler M-V e.V. bietet ebenfalls Informationen zu diesem Thema an und hat dafür unter dem Titel "Senioren und Steuern" eine eigene Broschüre veröffentlicht, die kostenlos bestellt werden kann (https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/senioren-und-steuern/)


Hintergrund: Seit dem Jahr 2005 sind auch Senioren verstärkt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, denn seitdem werden Renten nachgelagert besteuert. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen die Beiträge zur Rentenversicherung steuermindernd abgesetzt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Je nachdem, seit wann die Rente gezahlt wird, gilt ein unterschiedlicher steuerpflichtiger Anteil. Bei Senioren, die beispielsweise ab dem Jahr 2019 eine Rente erhalten, beträgt der steuerpflichtige Anteil 78 Prozent. Wer 2005 oder früher in Rente ging, konnte noch die Hälfte seiner ersten vollen Jahresbruttorente steuerfrei erhalten.

V.i.S.d.P.
Diana Behr 
Landesgeschäftsführerin

Ansprechpartnerin Presse:
Michaela Skott
freie Pressereferentin

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Am Markt 9
19055 Schwerin

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Michaela Skott
Pressereferentin

Michaela Skott

Wittenburger Str. 96, 19053 Schwerin [email protected]