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Kein teures Vergnügen! Schwerin muss Vergnügungssteuer neu regeln

Presseinformation 31.05.2023

Angesichts der Diskussionen um die Vergnügungssteuer in der Landeshauptstadt fordert der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Stadtvertretung auf, die Vergnügungssteuersatzung auf den Prüfstand zu stellen:

"Grundsätzlich handelt die Stadt richtig, wenn sie sich um Einnahmen bemüht. Doch diese Steuer ist nicht nur eine Einnahmequelle, sie hat auch eine Lenkungsfunktion. Der Tatsache, dass sich die Club- und Partylandschaft in Schwerin stark verändert hat, sollte die Stadtvertretung mit einer neuen und modernen Vergnügungssteuersatzung Rechnung tragen", erklärt der Geschäftsführer des BdSt MV, Sascha Mummenhoff. "Eine solche Steuer macht keinen Sinn, wenn Angebote für Gäste dadurch unbezahlbar werden und auf diese Weise an Attraktivität für ihre Betreiber verlieren", erklärt Sascha Mummenhoff. 

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Ihr Ansprechpartner

Michaela Skott
Freie Pressereferentin

Michaela Skott

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wittenburger Str. 96 19053 Schwerin [email protected]