
Perlenkette aus Licht zerrissen
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Wohnen in Bochum muss bezahlbar bleiben
Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert an den Bochumer Stadtrat, bei der Grundsteuer gesplittete Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu beschließen. Damit kann er eine unnötige Verteuerung des Wohnens ab 2025 verhindern.
„Der Bochumer Stadtrat sollte eine unnötige Verteuerung des Wohnens vermeiden“, fordert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). Schon jetzt sind die Kosten für das Wohnen in Bochum hoch. Sie sollten im Zuge der Grundsteuerreform nicht noch weiter steigen. Der Stadtrat sollte deswegen die Möglichkeit nutzen, gesplittete Hebesätze einzuführen. Unabhängig von den Hebesätzen gilt für den BdSt NRW auch, dass das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer nicht weiter steigen darf.
Die ab dem 1. Januar 2025 geltende Grundsteuerreform nach dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden komplizierten „Bundesmodell" führt zu einer Verschiebung der Steuerlast weg von den gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken. Zum Ausgleich dieses Ungleichgewichts hat der Landtag den Kommunen ermöglicht, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke unterschiedlich hohe Steuersätze zu beschließen. Diese Möglichkeit sollte die Stadt Bochum jetzt nutzen, um das Wohnen nicht zusätzlich zu verteuern.
„Nach einem vom Landesfinanzministerium in Auftrag gegebenem Gutachten sehr renommierter Steuerrechtler können gesplittete Hebesätze rechtssicher eingeführt werden“, stellt Steinheuer klar. Nicht ohne Grund haben mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt inzwischen zwei weitere Bundesländer diese Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernommen. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits für die Nutzung gesplitteter Hebesätze entschieden, und auch der Stadtkämmerer der Nachbarstadt Essen empfahl die gesplitteten Hebesätze. „Bochum sollte dazugehören, um die Nebenkosten des Wohnens nicht noch weiter in die Höhe zu treiben“, so Steinheuer.
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