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Urteil zur Soli-Musterklage
Gericht lässt Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu
Die BdSt-Musterklage gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags 2020 wird voraussichtlich in die nächste Instanz gehen: Das Finanzgericht Nürnberg ließ heute die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Zuvor hatte das Finanzgericht intensiv über die Klage eines Ehepaars aus Bayern verhandelt, das sich gegen seine Soli-Vorauszahlungen wendet. Im Ergebnis wies das Gericht die Klage ab, ließ aber die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu. Allerdings verpflichteten die Richter das Finanzamt, die Vorauszahlungen an die ab dem kommenden Jahr geltende Rechtslage anzupassen und entsprechend abzusenken (Az.: 3 K 1098/19).
Bei seiner Klageabweisung berücksichtigte das Gericht vor allem die Tatsache, dass sich die Klage gegen die Vorauszahlungen richtete. Da das Steuerjahr 2020 noch nicht abgeschlossen sei, könnte der Gesetzgeber ggf. noch Änderungen vornehmen, so die Richter. Die ausführlichen Urteilsgründe sind in ein paar Wochen zu erwarten. Dann kann eine Revision eingelegt werden.
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