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© Bild von Uwe Kern auf Pixabay

Unsere Steuertipps für die letzten Tage des Jahres

Top News 22.12.2020

Der BdSt-Check 2020 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise erhalten Sie in unserem Infomaterial zum „Steuerendspurt 2020“.

So gilt die reduzierte Mehrwertsteuer nur noch bis zum 31. Dezember: Wer Anschaffungen plant, kann noch jetzt aktiv werden und ggf. günstiger einkaufen. Aber: Es kommt darauf an, wann Sie die Ware erhalten. Kommt die Ware erst 2021, ist der Steuervorteil weg. Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn, sodass Arbeitsverträge eventuell angepasst werden müssen. Der Mindestlohn gilt übrigens auch für Minijobber im Privathaushalt. Wird eine Anpassung vergessen, hat dies eventuell nachteilige Auswirkungen, weil die 450-Euro-Grenze überschritten wird. Familien, die bis zum 31. März 2021 ein Haus kaufen oder für ihr Grundstück eine Baugenehmigung erhalten, können vom Baukindergeld profitieren. Eventuell lässt sich die freie Zeit um die Weihnachtsfeiertage nutzen, um online nach einem passenden Objekt zu schauen. Entscheidend ist das Datum des Notarvertrages.

Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig!

Wer die Feiertage nutzt, um Ordnung in seine Unterlagen zu bringen, sollte nicht blindlings aussortieren. Mit manchen Dingen lassen sich Steuern sparen. So kann zum Beispiel die Rechnung für die neue Brille oder den Zahnersatz noch für die nächste Einkommensteuererklärung nützlich sein.

Diese und zahlreiche weitere Tipps für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer, Mieter und Vermieter enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 20. Er steht Ihnen hier zur Verfügung.

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