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Steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer mit der 6b-Rücklage - Nr. 80

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2024

Mit der sogenannten 6b-Rücklage können Unternehmer die Versteuerung von stillen Reserven bei deren Aufdeckung durch Veräußerung der betreffenden Grundstücke, Gebäude und unter bestimmten Umständen auch Beteiligungen vermeiden. Die aufgedeckten stillen Reserven werden auf neu angeschaffte Grundstücke, Gebäude, Beteiligungen oder andere bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens übertragen, sodass es zu keiner Besteuerung kommt. Jedoch sind dabei einige Voraussetzungen zu erfüllen, die dieser Ratgeber darstellt.

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