Arbeitgeberdarlehen und die Lohnsteuer - Nr. 77
Berufsgenossenschaften: Versicherung der Unternehmer - Nr. 79
Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten - Nr. 78
Kosten für die Pflege sind hoch und werden nicht immer vollständig von den Pflegeversicherungen getragen. Daher müssen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern ggf. auch deren Angehörige oftmals einen Teil dieser Kosten übernehmen. Insbesondere Kinder sind zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet. Eine Abmilderung der finanziellen Belastung ist mitunter über die Einkommensteuer möglich. Dieser Ratgeber gibt einen ersten Überblick darüber, wer welche Kosten von der Steuer absetzen kann und was es dabei zu beachten gilt.
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