Die steuerliche Selbstanzeige - Nr. 55
Scheidung und Steuern - Nr. 57
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten - Nr. 56
Hat der Steuerzahler für Reparaturen im Haushalt einen Handwerker beauftragt, kann er im Rahmen von sog. haushaltsnahen Handwerkerleistungen den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen und zwar unabhängig davon, ob er Wohnungseigentümer oder Mieter ist. Seit 2020 gibt es noch eine weitere Möglichkeit Handwerkerleistungen im Privathaushalt steuerlich geltend zu machen, wenn es sich um bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung an einer eigengenutzten Immobilie handelt. Welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, darüber gibt der Ratgeber Auskunft.
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Kommunalkompass
„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“ kommunalkompass(at)steuerzahler.deIn unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.