Mehr Entlastung wagen – und auf die Grundsteuer verzichten!
Unser Appell: Keine Strafe bei verspäteter Offenlegung!
Rentensteuerurteil kommt am 31. Mai
Das sagt unser Musterkläger
Senioren sollten sich den Montag, 31. Mai 2021, im Kalender ankreuzen. Am Vormittag wird der Bundesfinanzhof in München – das höchste deutsche Steuergericht – seine Entscheidung zur Doppelbesteuerung von Renten in zwei Fällen verkünden (Aktenzeichen: X R 20/19 und X R 33/19).
Konkret geht es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, ist umstritten. Während sich die Finanzverwaltung das Thema schönrechnet und demnach nicht zu einer Doppelbesteuerung von Renten gelangt, schaut der Bund der Steuerzahler auf die Details: Nach unserer Rechenmethode gibt es eine Zweifachbesteuerung!
Unser Musterkläger im Interview
Ein Gerichtsverfahren wird daher auch vom Bund der Steuerzahler direkt als Musterklage unterstützt. Unser Musterkläger spricht hier über die Details:
Video mit dem BdSt-Musterkläger
Wer profitiert?
Wer von der Entscheidung profitiert, hängt vom Urteil bzw. dem Gerichtsbeschluss am Montag ab. Der Bundesfinanzhof hat mehrere Möglichkeiten zu entscheiden: Er kann die Revisionen zurückweisen, über den richtigen Rechenweg entscheiden oder die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Klärung vorlegen. Der Bund der Steuerzahler wird die Begründung gründlich analysieren und anschließend erste Hinweise geben.
Infomaterial zum Rentensteuer-Streit – unser INFO-Service Nr. 9
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