Folgen der Investmentsteuerreform auf dem Prüfstand
Staatliche Covid 19 Maskenbeschaffung
Rauchen für die Staatskasse
Entwurf eines Tabaksteuermodernisierungsgesetzes
Die Tabaksteuersätze sollen ab dem Jahr 2022 stufenweise erhöht werden. Für E-Zigaretten soll erstmals eine Steuer eingeführt werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Modernisierung der Tabaksteuer hervor, zu dem sich der BdSt äußern durfte.
In unserer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium machten wir auf zwei Aspekte aufmerksam: Zum einen besteht bei einer Anhebung der Steuerlast die Gefahr, dass eine Abwanderung in den Schwarzmarkt stattfindet. Eine Steigerung der Tabaksteuer, die in der Regel an die Verbraucher weitergegeben wird, ist damit stets mit dem Risiko behaftet, den illegalen Handel auszuweiten. Zum anderen darf die gesundheitspolitische Zielsetzung nicht überbewertet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Erhöhung von Verbrauchsteuern selten zu einer Verhaltensänderung beim Konsumenten führt, sondern allenfalls zu einem höheren Steueraufkommen beiträgt. Daher sollte sich die Besteuerung am EU-Mindestniveau orientieren.
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