
Haushaltskonsolidierung in Niedersachsen bleibt aus
Premiere: Whisky-Tasting des BdSt mit Stefan Bügler
Neue Podcast-Folge: Warum Vermietung nicht gleich Vermietung ist
Viele Vermieter wissen, dass Kosten im Zusammenhang mit einer Wohnungsvermietung steuerlich absetzbar sind. Doch was passiert, wenn die Vermietung nicht „klassisch“, sondern kurzfristig erfolgt - etwa über Plattformen wie AirBnB, bei Ferienhäusern oder bei möblierten Apartments? Die steuerlichen Spielregeln ändern sich in diesen Fällen grundlegend. In der aktuellen Folge des Podcasts „Die Steuerklärer“ sagen Petra Ackmann und Sascha Mummenhoff vom Bund der Steuerzahler Hamburg e.V., worauf Vermieter achten sollten.
„Die Unterschiede zwischen klassischer und kurzzeitiger Vermietung mögen für Vermieter auf den ersten Blick marginal erscheinen, aber steuerlich macht das einen erheblichen Unterschied“, sagt Petra Ackmann, Steuerpolitische Sprecherin des BdSt Hamburg. Gemeinsam mit Sascha Mummenhoff, dem Vorsitzenden des Vereins, widmet sie sich im Podcast den steuerlichen Besonderheiten der Kurzzeitvermietung.
Im Fokus der Episode stehen unter anderem folgende Fragen:
- Welche Betriebsausgaben, Zinsen und Reparaturkosten sind absetzbar?
- Wie werden Kosten während Leerstandsphasen behandelt? Sind diese Teil des Geschäftsmodells oder müssen Vermieter sie selbst tragen?
- Welche steuerlichen Unterschiede sind bei einem Ferienhaus zu beachten?
Für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht dauerhaft, sondern zeitlich begrenzt vermieten möchten, bietet diese Podcast-Folge wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps. „Die Steuerklärer“ liefert fundierte Informationen – verständlich aufbereitet.
Hier geht es zum Podcast:
https://anchor.fm/bdst-hh
Die aktuelle Folge von „Die Steuerklärer“ ist auf allen gängigen Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music verfügbar. In der Mediathek finden Interessenten auch bisherige Episoden zu Themen wie der Grundsteuerreform, Steuer-Tipps für Studierende oder der steuerlichen Behandlung von Mieteinnahmen.
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