Verfassungsbruch kann nicht durch Verfassungsbruch geheilt werden/ Zukunftsinvestitionen aus geordneten Haushalten finanzieren
Auszeichnung für Karl Doeleke
Mit den Schuldentricksereien muss endgültig Schluss sein! Verfassungsgericht fordert geordnete Haushalte auch in Schleswig-Holstein
Presseinformation 7/2023
Kiel, 16.November.2023
Mit den Schuldentricksereien muss endgültig Schluss sein!
Verfassungsgericht fordert geordnete Haushalte auch in Schleswig-Holstein
„Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Die Politik muss zu einem geordneten Haushaltswesen zurückkehren. Mit den Schuldentricksereien durch fin-gierte Haushalts-Notlagen, über die Kredite in Rücklagen für Zukunftsinvestitionen umgeleitet werden, muss auch in Schleswig-Holstein endgültig Schluss sein!“, mit diesen Worten kommentiert Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Übertragung von Notkrediten.
„Darum erteilen wir den Plänen der schwarz-grünen Koalition, auch für das Jahr 2023 eine Haushaltsnotlage zu erklären, eine klare Absage. Mit Ausnahme der Ostsee-Sturmflut Ende Oktober gibt es in diesem Jahr keine außergewöhnliche Notlage, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Bei der geplanten Ansiedlung einer Batteriezellenfabrik handelt es sich keinesfalls um eine Notlage, und langfristige Investitionen in den Klimaschutz tragen auch nicht unmittelbar zur Bewältigung der Corona-Pande-mie oder der Folgen des Ukraine-Krieges bei. Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte ursächliche und zeitliche Zusammenhang ist objektiv nicht gegeben. Wir fordern daher alle Landtagsabgeordneten auf, sich an die Verfassung zu halten und einem Dringlichkeitsantrag zur Feststellung der Haushaltsnotlage 2023 nicht zuzu-stimmen“, so Altmann.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 kann niemanden überrascht haben: Bereits im Juni 2021 hat Professor Dr. Florian Becker, renommierter Verfassungsrechtler an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, in einem veröffentlichten Gutachten für den Bund der Steuerzahler die verfassungs-rechtlichen Anforderungen an Notkredite klar und deutlich genannt. Dabei hat er einen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang des Notkredits mit der Krisenbekämpfung gefordert. Diese Rechtsauffassung ist durch das aktuelle Urteil aus Karls-ruhe bestätigt worden.
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