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Hoher Informationsbedarf rund um die neue Grundsteuer

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 05.04.2022

Der Bund der Steuerzahler informiert mit einem Sonderratgeber

Ab 2025 gilt in Baden-Württemberg ein neues Grundsteuergesetz. Das ist zwar noch ein wenig hin, dennoch ist der Informationsbedarf bei den Millionen von der Reform betroffenen Bürgern rund um dieses Thema enorm hoch. Vor allem weil in diesem Jahr die Steuerzahler zur Abgabe einer Steuererklärung für ihr Grundstück aufgefordert werden. Viele tappen hier bisher allerdings komplett im Dunkeln und wissen nicht, was jetzt auf sie zukommt. Das zeigt sich allein an den zahlreichen Anfragen, die beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg zur Grundsteuer bereits jetzt täglich eingehen.

Was hat sich bei der Grundsteuer geändert? Wann muss man als Bürger tätig werden? Welche Daten muss man ans Finanzamt übermitteln? Antworten auf diese Fragen und auf viele mehr bietet jetzt der brandneue „Sonderratgeber Grundsteuer“ des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Hier wird die Reform zur Grundsteuer mit zahlreichen praktischen Beispielen anschaulich dargestellt.

Wer diesen Ratgeber liest, weiß ganz genau, was in Sachen Grundsteuer auf ihn zukommt. Und vor allem, wann er hier was und auf welchem Weg beim Finanzamt einreichen muss.

Erhältlich ist der kostenlose „Sonderratgeber Grundsteuer“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0711 / 76 77 421.

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