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Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand bei Gebäuden - Nr. 42

Publikation / Immobilienbesitzer / Ratgeber 01.01.2024

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes werden auf dessen Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Nun haben einzelne Gebäudebestandteile eine recht unterschiedliche Lebensdauer. So müssen schneller abnutzbare Teile wie z. B. Fenster, Dacheindeckungen, Heizungsanlagen, Sanitäreinrichtungen vor Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes erneuert werden. In der Praxis taucht in derartigen Fällen in der Regel die Frage auf: Sind die Aufwendungen für die Erneuerung zum bisherigen Gebäudewert als Herstellungskosten hinzuzurechnen oder sind sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

 

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