Bund der Steuerzahler für eine strenge Haushaltsdisziplin
Diätenerhöhung im Thüringer Landtag
Flächenmodell statt Bodenwert
BdSt Bayern teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken der Grünen nicht.
Der in den Bayerischen Landtag eingebrachte Entwurf des Bayerischen Grundsteuergesetzes bringt den Steuerzahlern im Freistaat eine einfache und transparente Berechnung der Grundsteuer. Die bayerische Staatsregierung nutzt die Länderöffnungsklausel und führt eine wertunabhängige, nur nach der Flächengröße von Grundstücken und Gebäuden bestimmbare Bemessungsgrundlage ein. Bereits seit vielen Jahren fordert der Bund der Steuerzahler eine Reform, die ein einfaches und nachvollziehbares Grundsteuerrecht bringt und unterstützt das bayerische Flächenmodell. „Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Grünen nicht. Denn die Grundsteuer leistet einen Kostendeckungsbeitrag für kommunale Leistungen, die nicht nutzerbezogen über Gebühren oder Beiträge finanziert werden können. Dabei ist es naheliegend, die Grundsteuer nach der Flächennutzung zu bemessen. Je größer die genutzte Wohnung, desto mehr Personen wohnen üblicherweise darin und desto intensiver werden dann auch die kommunalen Leistungen in Anspruch genommen. Das Äquivalenzprinzip ist als Belastungsgrund für die Grundsteuer in der Steuerrechtsliteratur anerkannt“, erläutert Vizepräsident Klaus Grieshaber vom Bund der Steuerzahler in Bayern. Mit dem Abschied Bayerns von einer nach dem Wert berechneten Bemessungsgrundlage werden Steuererhöhungen vermieden und auch die regelmäßige aufwändige Neubewertung sämtlicher Grundstücke entfällt. “Völlig unverständlich ist, warum sich die Grünen am Bodenwertmodell in Baden-Württemberg orientieren wollen, wo doch der Augsburger Jura-Professor Dr. Gregor Kirchhof in einem Gutachten für den dortigen BdSt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen angemeldet hat und diese Frage auch noch nicht abschließend entschieden ist“, wundert sich Vizepräsident Grieshaber.
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München, den 17.05.2021
Rudolf G. Maier
Pressesprecher
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