Landesbeilage Schleswig-Holstein März 2021
Energetische Gebäudesanierung: Bescheinigung II Energieberater
Energetische Gebäudesanierung: Bescheinigung I des ausführenden Fachunternehmens 2024
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit, die mit sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen unter anderem um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt.
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