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Diätenerhöhung im Thüringer Landtag
Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung des Automatismus
Die automatische Erhöhung der Diäten von Thüringer Landtagsabgeordneten ist erneut Thema in den Medien und natürlich auch im Thüringer Landtag. Nach Artikel 54 der Thüringer Verfassung haben Mitglieder des Parlaments einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde, Entschädigung. Dies dient im Ursprung der Idee des Gesetzgebers, den Abgeordneten ihren ausbleibenden Verdienst während ihrer Parlamentstätigkeit zu kompensieren. Diese Diäten werden entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung im Freistaat angepasst.
Der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Thüringen, Dr. Wolfgang Oehring, kommentiert: „Besonders während der Pandemie ist es fraglich, ob die Steigerung der Diäten der Abgeordneten um 1 Prozent auf 6.036,72 Euro wirklich die allgemeine Entwicklung der Einkommen in Thüringen widerspiegelt. Da fragen sich zurecht viele Bürgerinnen und Bürger, ob das noch verhältnismäßig ist. Die Verfassung des Freistaates muss in diesem Punkt endlich geändert werden. Die Mehrheiten im Landtag für eine solche Änderung sollten doch zu finden sein. Insbesondere mit den Erfahrungen aus den Maskendeals einiger Bundespolitiker muss die Unabhängigkeit von Abgeordneten bei deren Finanzierung maßgeblich sein. Hinzuverdienste, die Einfluss auf das Stimmverhalten der Parlamentarier nehmen können, müssen offengelegt werden, denn dann stimmen diese Mandatsträger nicht für ihre Wähler, sondern für andere Interessen.“
Vor dem Hintergrund der Transparenz zur Verwendung von Steuergeldern führt der Bund der Steuerzahler Thüringen weiter aus: „Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit. Nach diesem Motto sollten auch Abgeordnete des Thüringer Landtags die weiteren Kosten, die ihnen von der Landtagsverwaltung teilweise pauschal erstattet werden, auch (monatlich) nachweisen müssen. So kann verdeckte Parteienfinanzierung oder auch missbräuchliche Nutzung von Steuergeldern verhindert werden. Dazu braucht es nur das entsprechende Personal und konkrete Handlungsrichtlinien für die Aufsichtsbehörden.“
Abschließend kommentiert der Bund der Steuerzahler Thüringen die Altersentschädigungen ehemaliger Abgeordneter: „Politiker, die ständig von Solidarität sprechen, sollten sich dafür einsetzen, dass auch sie solidarisch in die Sozialversicherungssysteme einzahlen und nicht schon nach 6 Jahren Parlamentstätigkeit Anspruch auf 26 Prozent der jeweiligen Grundentschädigung bei Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.“
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