Diätenerhöhung im Thüringer Landtag
Sieben Gründe gegen das "Bundesmodell"
BdSt-Musterklage: Rentensteuerurteil kommt Ende Mai
Rechenmethode der Finanzämter wankt
Über unsere Musterklage zur Doppelbesteuerung von Renten hat heute der Bundesfinanzhof (BFH) – das höchste deutsche Steuergericht – verhandelt. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet. „Mit Spannung sehen wir der Entscheidung entgegen. Die BFH-Richter haben sehr intensiv nachgefragt. Vor allem die Berechnungsmethode der Finanzverwaltung scheint zu wanken,“ kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel die heutige Verhandlung.
Verfassung verbietet Renten-Doppelbesteuerung
Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, ist umstritten. Genau darum ging es heute bei Gericht: Mehr als sechs Stunden verhandelte der 10. BFH-Senat über das Thema.
BdSt-Service: Unser Mustereinspruch für Seniorinnen und Senioren
Inzwischen haben rund 142.000 Senioren Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid eingelegt, weil sie in ihrem Fall eine Doppelbesteuerung vermuten. Ein solcher Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt möglich. Bei älteren Bescheiden greift der Einspruch nicht mehr. Wer konkret von den Gerichtsverfahren profitiert, hängt maßgeblich von der Entscheidung des Gerichts ab, die Ende Mai verkündet wird.
Link Musterbrief Rentenbesteuerung
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