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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Ein Vertrag muss unterschrieben sein - eigenhändig oder "qualifiziert"
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Rechtstipp: Mietrecht - Ob ein Hund «artgerecht» wohnt, hat den Vermieter nicht zu jucken
Steuertipp: Werbungskosten-Pauschbetrag - Erreichen der Grenze prüfen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde für 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro jährlich erhöht. So viele Werbungskosten werden automatisch berücksichtigt, wenn man nicht einen höheren Betrag nachweist. Gegen Jahresende lohnt sich hier ein Kassensturz: Wer die Grenze von 1.200 Euro nur knapp verfehlt, sollte berufsbezogene Ausgaben, die für 2023 geplant sind, auf 2022 vorziehen.